Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Unter Zugrundelegung der Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie verkaufen wir zu nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Das Letztere trifft vor allem zu auf Export­geschäfte, bei denen die jeweiligen zugrunde gelegten gebräuchlichen Außenhandelsklauseln Anwendung finden.

Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschließt und ein ausdrücklicher Widerspruch hingegen von unserer Seite nicht erfolgt. Mündlich getroffene Vereinbarungen und besondere Abreden bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk und sind unverbindlich. Zur Berechnung gelangen die am Liefertag gültigen Preise.
Frei Haus liefern wir ab einem Netto-Warenwert von € 1534,-.

3. Verpackung
Die Kosten der Verpackung sind im Preis enthalten, jedoch nicht deren Entsorgung durch ein hierfür zugelassenes Unternehmen.

4. Lieferung
Bei Kleinbestellungen überschreiten die Kosten der Auftragsabwicklung den Bestellwert.
Bei einem Netto-Warenwert unter € 26,-berechnen wir deshalb einen Bearbeitungszuschlag von € 8,-.

5. Lieferfrist
Die in den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitgehend erfüllt; sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche aufgrund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt. Ergeb­nisse höherer Gewalt, wie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten usw.. berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung das Werk bzw. unser Lager verläßt. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Empfängers.

7. Eigentumsvorbehalt
a.) Die gelieferten Waren verbleiben unser Eigentum bis sämtliche gegen den Besteller zustehende Ansprüche restlos erfüllt sind.
b.) Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache auf Kosten des Käufers bleibt der Verkäufer in jedem Zustand der Verarbei­tung Eigentümer. Bei einer Verarbeitung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum entsprechend §§ 947.948 BGB.
c.) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur Einziehung.

8. Mängelrügen
Beanstandungen gelieferter Waren können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren Berücksichtigung finden. Die Berechtigung der Beanstandung ist vom Besteller nachzuweisen. Wird der Mangel von uns anerkannt, so behalten wir uns wahlweise das Recht vor. die beanstandeten Waren unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist Ersatz zu leisten oder den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Gewährleistung für Mängel kann nur übernommen werden, wenn diese nachweisbar infolge von Um­ständen eingetreten sind, die vor dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs liegen. Die Gewährleistungsfrist beträgt – ohne Rücksicht auf die Betriebs­dauer -12 Monate ab Gefahren Übergang. Für Ersatzstücke bzw. Nachbesserungen haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Lieferge­genstand geltenden Gewährleistungspflicht. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Zustimmung und nur frachtfrei vorgenommen werden. Alle Kosten für Nachprüfung nicht berechtigter Beanstandungen und die erforderliche Neuverpackung werden in Rechnung gestellt. Für defekte Teile kann eine Gutschrift nicht erfolgen. Sonderausführungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Folgekosten, die sich durch eine evtl. Mängelrüge ergeben, werden von uns nicht anerkannt. Voraussetzung für unsere Gewährleistungspflicht ist weiter, daß die Ware sachgemäß behandelt, fachgerecht montiert und in Betrieb genommen worden ist. Dies ist uns im Falle eines Gewährleistungsschadens auf Verlangen nachzuweisen. Bei unsachgemäßer Instandsetzung sind wir von jeder Mängelhaftung befreit.

9. Irrtümer und Druckfehler
Die technischen Daten unserer Kataloge, Listen und Zeichnungen (einschließlich Gewichts- und Maßangaben) sind sorgfältig erstellt. Irrtum vorbehalten. Das gleiche gilt für alle Daten unserer Verkaufsunterlagen.

10. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind 15 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Bei Zahlung durch Wechsel gehen die Bank,- Diskont,- und Einzugspesen zu Lasten des Käufers. Eine Zahlung gilt erst dann als gewährleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können, d.h. wenn der Wechsel vom Käufer eingelöst ist und wir (als Aussteller) aus der Wechsel haftung befreit sind. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die gesamte Restforderung fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt. Verzugszinsen und Spesen ab Fälligkeitstag zu den Sätzen zu berechnen, wie sie von den Banken verlangt werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltüngsrechte stehen dem Besteller nur zu. wenn die Gegenforderung (z.B. Mängelgewährleistung) von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt ist.

11. Rücktritt
Voraussetzung für unsere Lieferungspflicht ist die Kreditwürdigkeit des Käufers. Sofern auch nach eingegangener Verpflichtung begründete Zweifel in dieser Hinsicht auftreten, sind wir berechtigt. Sicherheitsleistungen zu verlangen oder von unserer Lieferungsverpflichtung zurückzutreten. Ein Recht auf Schadenersatz steht dem Käufer in diesem Falle nicht zu. Für bereits gelieferte Ware wird der Kaufpreis sofort fällig

12. Entsorgung
Mit Inkrafttreten der neuen Batterieverordnung zum 01. Oktober 1998 werden wir für alle von uns gelieferten Akkus und Batterien Entsorgungskosten pro Stück € 2,10 berechnen.Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main.

Rödermark, Januar 2012